Hallo

ein paar kurze Frage, die nirgendwo schriftlich fixiert steht (auch nicht BetrVG) und die im Laufe zur Vorbereitung einer BR Wahl so als Fragen aufkommen.


1. Der Wahlvorstand hat eingehende Kandidatenlisten auf Korrektheit / Vollständigkeit zu prüfen. Sind die kriterien erfüllt ist die Kandidatenliste gültig. Hierzu zwei Fragen :

1a) kann während der Vorschlagszeit eine bereits beim Wahlvorstand abgegebene Kandidatenliste von dem Listenführer zurück gefordert werden (zwecks Änderung / Überarbeitung) - und gibt es Kriterien, was geändert werden darf ? (Hinzufügen von Kandidaten / Streichung von Kandidaten / Splittung der Liste in mehrere Listen ect)

1b) gibt es hierzu Verfahrensweisen zur Durchführung / Wiedervorlage der Kandidatenliste, was der Wahlvorstand hier zu prüfen hat

2. Aus dem BetrVG entnehme ich das der Wahlvorstand die Vordrucke für die Listenwahl ausgibt.

2a) müssen diese Vorgaben verwendet werden - oder kann man auch seine eigene Vorlage benutzen (wenn sie die notwendigen Informationen enthalten) -

2b) kann / muss der Wahlvorstand auf die formelle Nutzung seiner Vorlage verweisen und kann/muss er selbsterstellte Listen ablehnen ?

2c) muss der Wahlvorstand über eine Liste die "in Bearbeitung ist" informiert sein? Kann / darf er Anfragen möglicher Kandidaten nach Kanidatenlisten beantworten? Kann / darf er z.B. eine Aufstellung möglicher kandidatenlisten auf einer internen Webseite / Mail aufführen.. oder gilt dies bereits als Wahlbeeinflussung /-manipulation ?

Vorab Danke für jede Info / Hinweis zu den Punkten.