Vielen dank für die schnelle Antwort von rigeback mit ArbG meinst du bestimmt das Arbeitsgericht? Kann denn der neue Betriebsrat sein Amt am Samstag aufnehmen oder nicht? Und welche Frist hat der besagte Kollege einzuhalten? Einige Kollegen machen sich schon Sorgen da in unserem Unternehmen Veränderungen anstehen und kein Betriebsrat da wäre wenn er Einspruch einlegt.