In unserer Filiale haben heute die Wahlen statt gefunden. Nach der Stimmauszählung wurde von einem Kollegen (der auch kandidierte und nach dem Ergebnis erster Nachrücker wäre) schon geäußert, dass er Einspruch erheben wird. Seine Begründung lautet:
Der Wahlvorstand besteht ja nur aus BR-Mitgliedern, bei der Briefwahl könne er nicht nach vollziehen ob diese manipuliert wurde, bei der eigentlichen Wahl könne er nicht nach vollziehen ob Stimmzettel ausgetauscht wurden ( Die Wahlurne war ein Briefkasten, der Schlüssel wurde vom Wahlvorstand aufbewahrt,die Wahl hat im Pausenraum statt gefunden, der für jederman jederzeit zugängig war). Bei wem muss besagter Kollege den Einspruch einlegen und welche Frist muss er einhalten? Wenn ich es richtig verstanden habe will sich der neu gewählte Betriebsrat am Samstag konstituieren.