Erstellt am 12.03.2010 um 11:49 Uhr von rolfo
Er ist in diesem Fall ein Wahlbewerber wie jeder andere, das hat mit seiner Tätigkeit als Wahlvorstand nichts zu tun. Er darf.
Erstellt am 12.03.2010 um 11:50 Uhr von Bubie
da der wahlvorstand für gewöhnlich gewählt werden und wählen darf, darf er auch unterschriften für seine liste sammeln.
ein wahlvorstand hat doch nicht mehr einfluss wie andere kandidaten auf die kollegen?
mfg
bubie
Erstellt am 12.03.2010 um 11:55 Uhr von Rattle
@ignition
ja, darf er/sie.
mfg