Hallo Wissende....;-)

Wenn nach der BR-Wahl die öffentliche Stimmauszählung ansteht, wer hat das Recht dabeizusein, ohne das ihm Arbeitszeit verloren geht?

Wir sind sieben Personen auf der von uns eingereichten Vorschlagsliste, die gerne alle dabeisein wollen.

Wenn möglich, bitte die Antwort mit dem dazugehörigen Paragraphen des BetrVG untermauern.

Schon mal vielen Dank im Voraus für`s Denken für mich...;-)

Gruß

vokuhila