Erstellt am 02.03.2010 um 20:53 Uhr von ridgeback
Erstellt am 02.03.2010 um 21:27 Uhr von nicoline
Und der Seminarleiter würde jetzt fragen: "Was ist dann zu tun, koora?"
Erstellt am 02.03.2010 um 21:33 Uhr von koora
bitte sag es mir......hoffen und wünschen das die wahl auch klappt?
Erstellt am 02.03.2010 um 22:00 Uhr von nicoline
koora,
§ 6 WO Vorschlagslisten
(4)Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertreter bezeichnet ist, wird der an erster Stelle Unterzeichnete als Listenvertreterin oder Listenvertreter angesehen. Diese Person ist berechtigt und verpflichtet, dem Wahlvorstand die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands entgegenzunehmen.