Hallo,
ich bin in unserem Unternehmen (ca. 110 wahlberechtigte Arbeitnehmer - wird gerade noch genau ermittelt) der Wahlvorstandsvorsitzende.

Nun ist Mitte letzten Jahres eine externe Firma (andere Strassenseite) von unserer Firma übernommen worden. Die Firma hat den gleichen Handelsregistereintrag wie wir und die dort eingesetzte Geschäftsführerin ist mit handlungsfähig in unserem Unternehmen.

Unser Geschäftsführer ist jedoch strikt dagegen, dass die Arbeitnehmer des übernommen Unternehmens mit in die Beriebswahl aufgenommen werde sollen.

Meine Frage ist, ist das so recchtsgültig?

Hat jmd. einen Tip, wo unser Wahlvorstand sich dort schlau machen kann?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!