Erstellt am 15.02.2010 um 13:57 Uhr von Rattle
@Ellly
nach der betriebsratzeit falls sie nicht wieder gewählt werden, haben die kollegen noch ein jahr kündigungsschutz.
mfg
Erstellt am 15.02.2010 um 13:59 Uhr von Tanzbär
@Elly
Was ist eigentlich deine Frage?
Erstellt am 15.02.2010 um 14:06 Uhr von Ellly
Meine Frage wäre- Wie man gegen solche Betriebsratsmitglieder vorgehen kann?Die ihre Position so ausnutzen nur immer zu ihrem Vorteil.
Erstellt am 15.02.2010 um 14:17 Uhr von erwin
@Ellly
...wenn sie beweisbar die Unwahrheit sagen, darf man dieses auch äußern. Aber immer darauf achten, dass man es beweisen kann. Sonst sollte man mit Aussagen behutsam umgehen. Man kann aber auch persönliche Eindrücke wiedergeben, so lange sie nicht ehrverletzend oder beleididiegend sind.
Denn BR-Mitglieder würde ich einmal sagen, dass auch sie nichts unwahres sagen dürfen, da sie sonst gerichtliche Probleme neben arbeitsrechtlichen Problemen bekommen könnten. Und man kann ja einmal erwähnen, man hätte da etwas lesen vom § 119 BetrVG. Man würde sich jetzt diesbezüglich im Zusammenhang mit den Aussagen des BR rechtlich bereaten lassen.
Letztlich einen guten fairen Wahlkampf führen.
Erstellt am 16.02.2010 um 08:23 Uhr von Tanzbär
@Ellly
Jede Belegschaft hat den Betriebsrat, den sie verdient hat. Immerhin fallen Betriebsräte nicht vom Himmel, sondern werden gewählt.
Wenn das also so böse Buben sind, dann wählt mal andere.
Ich denke, dass auch die anderen Mitarbeiter gemerkt haben, dass sie die Falschen gewählt haben und nun ihre Stimme anderen geben werden, sofern andere sich zur Wahl aufstellen lassen (was ich hoffe!).
Sollten allerdings nicht genug neue Bewerber dabei sein, dann eben Pech gehabt, für Feigheit wird man nicht belohnt!
Erstellt am 17.02.2010 um 15:06 Uhr von Ellly
Danke für die Hilfe.Ich werde es jetzt gerade durch ziehen und keine Angst mehr haben und hoffe ,daß die Wahrheit siegen wird.