Erstellt am 11.02.2010 um 15:24 Uhr von rolfo
Niemand ist verpflichtet jemand zu fragen ob er auch auf die Liste will, da muss man sich schon selbst darum bemühen. Wenn die Abgabefrist noch nicht vorbei ist können ja noch mehr Listen eingereicht werden.
Erstellt am 11.02.2010 um 15:24 Uhr von erwin
..es muss keiner gefragt werden. Der Wahlvorstand hängt einen Aufruf (Wahlaushang) zur Wahl auf. Dann müssen die AN selbst aktiv werden. Listevertreter müssen sich halt nur bei den Koll. bemühen um die notwenigen Stützunterschriften einzuholen. Bei wem bleibt ihnen überlasseb.
Ist also nichts mit Einspruch usw.
Auf Deutsch, wenn die AN nicht die Aushänge lesen, haben sie Pech und dürfen weiter schlafen.
Einfach einmal im Web die Wahlodrnung suchen und lesen. Denn auch hier gilt "lese bildet"
Erstellt am 11.02.2010 um 15:25 Uhr von BrumbärTosca
Der Wahlvorstand kann gar nichts tun! Es liegt ja am Listenvertreter wer auf seiner Liste kommen soll/darf!
Ihr habt aber die Möglichkeit selbst eine Kandidatenliste zu eröffnen!