Erstellt am 09.02.2010 um 11:55 Uhr von Troisdorfer
Erstellt am 09.02.2010 um 12:07 Uhr von Galaxy
@Magna
bei nur 1 Wahlvorschlagsliste = Persönlichkeitswahl siehe Troisdorfer
bei eingang von 2 Wahlvorschlagslisten entscheidet "die Liste" = "der Listenführer"über die Reihenfolge, denn bei Listenwahl wird ja nur 1 Stimme für 1 Liste abgegeben im Gegensatz zur Persönlichkeitswahl und dann werden nach dem d´hondschen Verfahren die einzelnen Sitze im BR ausgerechnet und dort geht es dann der Listenreihenfolge nach.
Perönlichkeitswahl bei 7 BRM 7 Stimmen und die Personen mit den meisten Stimmen werden BRM.
Bei beiden Wahlen muss natürlich das Minderheitengeschlecht berücksichtigt werden.
Galaxy
Erstellt am 09.02.2010 um 12:45 Uhr von Petrus
im vereinfachten Verfahren alphabetisch (§34(1) WO)
im normalen immer (auch bei Persönlichkeitswahl!) in der Reihenfolge, wie eingereicht. (§20(2) WO)
Erstellt am 13.02.2010 um 13:57 Uhr von josie
Das entscheidet nicht der WV. Es muss keine alphabetische Reihenfolge sein. Der Listenführer mit den Kandidaten sollten sich einig sein.