Erstellt am 09.02.2010 um 08:21 Uhr von braker
Nein, denn auf der Wählerliste dürfen nur die erscheinen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wer zum Beispiel einen Tag vorher ausgeschieden ist nicht mehr. Scheidet er einen Tag nach der Wahl aus ist er noch wahlberechtigt!
Erstellt am 09.02.2010 um 13:55 Uhr von Sissi
@ braker: Zählt er denn beim Wahlausschreiben noch mit bei der Anzahl der BR-Mitglieder?
Erstellt am 09.02.2010 um 14:04 Uhr von braker
Es zählt die gewöhnliche Arbeitnehmerzahl am Tag des Wahlausschreibens. Dann natürlich. Es sei denn, er wäre eine Aushilfe für x-Monate.