Erstellt am 01.02.2010 um 16:16 Uhr von rolfo
Es genügen auf jeden Fall 50 Stützunterschriften, mehr braucht ihr auf keinen Fall
§ 14, Abs. 4 BetrVG
Erstellt am 01.02.2010 um 17:12 Uhr von delagundula
Hi,
wieviel Stützunterschriften habt ihr den mit dem Wahlvorschlag eingereicht ?
Der Wahlvorstand muss demjenigen, der die Vorschlagsliste bzw. den Wahlvorschlag, überbringt,den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich bestätigen.
Wenn die Vorschlagsliste eingereicht wurde, ist der Wahlvorstand verpflichtet, unverzüglich,möglichst innerhalb von zwei Arbeitstagen zu überprüfen, ob die Vorschlagsliste Fehler aufweist.
Die Frist berechnet sich wie die Frist bei der Beanstandung von mehrfachen Stützunterschriften und mehrfachen Zustimmungserklärungen zu einer Bewerbung.
Diese Frist ist jedoch keine absolut zwingende Frist. Wenn aus sachlichen Gründen
erst eine spätere Prüfung möglich ist, ist dies zulässig.
Die Frist dient jedoch dazu, es den Vertretern der Liste ggf. zu ermöglichen, innerhalb der Vorschlagsfrist einen neuen Wahlvorschlag einzureichen. Aus diesem Grunde muss der Wahlvorstand gerade bei bevorstehendem Ablauf der Frist schnellst möglichst die eingereichte Liste auf Fehler überprüfen und eine eventuelle Beanstandung dem Listenvertreter unverzüglich mitteilen.
Der Wahlvorstand entscheidet per Beschluss, ob er einen unheilbaren Mangel feststellt
oder aber den Mangel mit der Möglichkeit, ihn zu beseitigen, beanstandet.
Dieses Ergebnis ist schriftlich mitzuteilen.
Erstellt am 01.02.2010 um 17:33 Uhr von nicoline
delagundula
fragt:
*wieviel Stützunterschriften habt ihr den mit dem Wahlvorschlag eingereicht ?*
Herr von der Vogelweide schrieb:
*mit einer bestimmen Anzahl von Stützunterschriften (150 Stützunterschriften) *
griiiiieeechischer Wein flöt tirili tirili ;-))))))
Erstellt am 01.02.2010 um 17:38 Uhr von vogelweide
150 wurden zuerst eingereicht wir wollten aber noch etliche nachreichen aus sicherheitsgründen weil sehr wahrscheinlich viele doppelunterzeichner vorhanden sind
ansich rein vorsorglich die heute aktion welche der wahlvorstand aber abgelenht hatte indem er das " zusätzliche unterschriftenpaket " ablehnte.
Erstellt am 01.02.2010 um 17:40 Uhr von vogelweide
griiiiieeechischer Wein flöt tirili tirili ;-))))))
was bedeutet das denn nun??
lg walter von der vogelweide
Erstellt am 01.02.2010 um 17:47 Uhr von delagundula
Nicoline,
(kopfhängend) als ich durch dunkle Vorstadtstraßen heimwärts ging...schluchz...wer lesen kann ist klar im Vorteil...Danke ;-)))
Erstellt am 01.02.2010 um 18:06 Uhr von nicoline
Herr von der Vogelweide
abgegeben ist abgegeben. Ihr hättet länger warten können.
50 Stützunterschriften reichen immer.
Stellt der WV fest, dass auf der Liste Doppelunterschriften geleistet wurden, muss er das mitteilen und dann die Doppelunterzeichner auffordern zu benennen, auf welcher Liste sie stehen wollen, das werdet Ihr jetzt abwarten müssen.
Der WV könnte natürlich mit Euch reden, aber müssen muss er nicht!