Erstellt am 31.01.2010 um 16:23 Uhr von nicoline
lilly
das kann man Dir von hier aus nicht wirklich beantworten, hängt davon ab, wie Wahlfit der BR und der WV sind u.a. eigentlich auch davon, wann die Amtszeit des jetzigen BR beendet ist. Geh doch mal zum BR oder WV und erkundige Dich.
Erstellt am 31.01.2010 um 16:24 Uhr von ridgeback
lilly,
hier sind auch Fristen:
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Wahlordnung+zum+Betriebsverfassungsgesetz+(BetrVGDV1WO)
Erstellt am 31.01.2010 um 16:31 Uhr von delagundula
Hallo Lilly,
Zunächst muss festgestellt werden wann die Amtszeit des amtierenden BR endet.
Wenn dies bei Euch im März ist...ist es höchste Zeit etwas zu unternehmen bevor eine "Betriebsratslose Zeit" ensteht.
Die Bestellung des Wahlvorstandes durch den Betriebsrat sollte möglichst 12 Wochen vor Ablauf der Amtszeit passiert sein.Jedoch gibt es auch Fristen hierfür. Die Frist ist 10 Wochen vor dem Ablauf der regulären Amtszeit.(§ 16 Abs. 1 BetrVG)
Gehen wir davon aus das du mit März richtig liegst...oweia...
Besteht 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des BR kein Wahlvorstand --->§ 16 Abs. 2 BetrVG !!!
Antwort 2 Erstellt am 31.01.2010 - 16:27 von delagundula 142075
Erstellt am 31.01.2010 um 17:55 Uhr von Immie
Man sollte zumindest eine WO mit Kommentar besitzen...des lesens mächtig sein...und/oder ein Seminar besuchen.
Mist hätte ich das vorher gewusst... hätte ich mich mit der Vorbereitung von BR Wahlen selbständig gemacht:-)
Erstellt am 31.01.2010 um 18:08 Uhr von DonJohnson
@Immie
Tja, dann halt in 4 Jahren ;-)))