Erstellt am 27.01.2010 um 07:15 Uhr von nicoline
Rattle
Stützunterschriften dürfen wahlberechtigte AN leisten. Das Wählerverzeichnis gibt Auskunft, wer das ist!
Erstellt am 27.01.2010 um 08:38 Uhr von Rattle
@nicoline
danke dir :-)
war mal wieder so ein streitpunkt bei uns, manche fahren eben die verunsicherungsstrategie.........
mfg