Wir haben 88 wahlberechtigte Mitarbeiter.
Muss der Arbeitgeber dem vereinfachten Wahlverfahren zustimmen?
Wenn nicht, gilt ja das normale Wahlverfahren.
Wie muss dann die Wahlvorschlagsliste aussehen?
Was ist, wenn diese in Form nicht nach Vorschrift aussieht?
Ist die dann ungültig?