Erstellt am 25.01.2010 um 14:08 Uhr von Saxonia
Hallo, free -
da die Einspruchsfrist gegen die Wählerliste und die für die Abgabe der Wahlvorschläge vor Eurem Umzug endet, dürfte es m.E. kein Problem geben. Im Wahlausschreiben solltet Ihr die Bekanntgabe der Kandidaten auf einen Termin nach dem Umzug legen (17.02.) und die Orte, an denen die Wahlbekanntmachungen veröffentlicht werden, auch für die neuen Räume (wenn noch nicht genau bekannt, dann allgemein formuliert) festlegen. Evtl. ist es nötig, für bestimmte Abteilungen Briefwahl zu beschließen, wenn die nicht am neuen Standort arbeiten. Gehört auch ins Wahlausschreiben.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 27.01.2010 um 09:19 Uhr von freee
Hallo Saxonia,
vielen Dank!
Der genaue Wahlraum steht auch noch nicht fest. Muss der im Wahlausschreiben genau benannt sein, oder geht es da auch etwas allgemeiner?
Grüße, free