Erstellt am 25.01.2010 um 09:17 Uhr von cheetah
Für die Größe des Betriebsrates müssen freie Planstellen müssen eingerechnet werden, da die Größe von der "In der Regel beschäftigten" abhängt.
Die Feststellung des Minderheitengeschlechts erfolgt nach der aktuelllen Wählerliste zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens