Erstellt am 23.01.2010 um 15:31 Uhr von Smokey
Hallo Sonnenstrand,
bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los
Viel Glück
Smokey
Erstellt am 23.01.2010 um 15:47 Uhr von erwin
Sonnenstrand
wenn bei der Wahl Kandidaten die gleiche Anzahl Stimmen haben, MUSS der Wahlleiter sofort das Losverfahren einsetzen, egal auf welchen Plätzen die Kandidaten stehen. Also auch bei den Kandidateb welche wegen der Stimmen auf den Plätzen der Ersatmitglieder sind. Denn auch hier muss SOFORT nach der Stimmauszählung die genaue Reihenfolge (hier dann ggf. per Los) festgestellt werden. Das Losverfahren ist Bestandteil der Wahl und erst nach dem ggf. notwendigen Losverfahren ist der Wahlvorgang abgeschlossen.
Leider wird oftmals bei Ersatzmitgliedern bei Stimmengleichheit nicht gleich gelost, man schiebt dann das Losverfahren hinaus, auch weil man denkt, soweit hinten kommt es nicht zum Nachrücken. Diese kann dann ein Anfechtungsgrund bzeügl. des Wahlergebnisses sein.
Erstellt am 23.01.2010 um 15:53 Uhr von nicoline
Sonnenstrand
wird durch die Nichtannahme der Wahl, die zwingend vorgeschriebene Anzahl der Sitze des Minderheitengeschlechts unterschritten, muss ein Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts nachrücken, auch, wenn es noch weiter unten auf der Liste steht. Nur wenn die Minderheitenquote nicht berührt wird, entscheidet das Losverfahren. Der WV muss das Dir erklären können!
Erstellt am 23.01.2010 um 19:33 Uhr von Peanuts
"wenn die BR.Wahl gelaufen ist,und und die Mitglieder stehen fest "
Die ordentlich gewählten BRM stehen erst dann fest, wenn die Wahl jeweils angenommen wurde.
"... muss ein Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts nachrücken, auch, wenn es noch weiter unten auf der Liste steht. "
Solange es kein endgültiges Wahlergebnis gibt, gibt es KEINE Ersatzmitglieder. Der Hinweis darauf, dass das Geschlecht der Minderheit ggf. zu berücksichtigen ist, ist trotzdem korrekt.