Erstellt am 21.01.2010 um 11:12 Uhr von pirat
@krümmel,
zur Erklärung S. 6
http://www.transnet.org/Gewerkschaftsarbeit/Mitbestimmung/Konzernbetriebsrat/.KJAV/Wahlen/vereinfachteseinstufigeswahlverfahren
Erstellt am 21.01.2010 um 11:28 Uhr von krümmel
HAllo Pirat,
danke!
Ich habe aber noch ne Frage:
Bei uns ist folgende Situation: Hauptbetrieb mit ca 490 Kollegen im Ruhrgebiet, verschiedene Niederlassungen in ganz Deutschland mit 3-35 Kollegen verteilt. Für diese Niederlassungen möchten wir jetzt auch zuständig sein. Aber wir wollen vermeiden, dass jede Niederlassung einen eigenen BR wählt (das gäbe einen Wust an Betriebsräten). Kann sich z.B. die Niederlassung in München uns jetzt auch anschliessen (Standort ca. 500 km entfernt)?
Erstellt am 21.01.2010 um 11:29 Uhr von krümmel
Nachtrag:
und was kann man machen wenn der AG sich wehrt?
Erstellt am 21.01.2010 um 11:45 Uhr von Pirat
@krümmel,
zu 1.
S. 5 solltest Du auch mal lesen.....Betriebsteile gelten als eigenständige Betriebe, wenn...
zu 2. ich kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass Ihr leicht überfordert seit, generell solltet Ihr Euch Hilfe holen.
P.s.: Du hast Post