Hallo zusammen,
wir sind gerade in Klärung wer bei uns in der Firma zu den AN dazu zählt und wer davon auch ein Wahlrecht hat für die Betriebratswahl 2010. Da haben wir jetzt einen Fall bei einer Auszubildenden die Ihre Ausbildung zwar bei uns macht aber über einen anderen Bildungsträger. Zählt die Kollegin mit zur Stärke der Arbeitnehmer dazu und hat Sie ein Wahlrecht oder wie läuft das? Zählt Sie vielleicht genauso wie Leiharbeiter?