Erstellt am 20.01.2010 um 07:26 Uhr von nicoline
LangerSN
vielleicht findestDu es hier
http://www.business-best-practice.de/selbststaendige/betriebsratswahl.php
Erstellt am 20.01.2010 um 08:10 Uhr von LangerSN
Das hat mir noch nicht wirklich weiter geholfen. Nochmal ein paar nähere Infos zu der Kollegin. Unser Betrieb macht ausschließlich die praktische Ausbildung. Berufsschule hat Sie extra und mit Ihrem Betrieb wo Sie eigentlich angestellt ist hat unser Unternehmen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Die Vergütung läuft über das andere Unternehmen. Für mich ist jetzt wichtig ab Sie zur Stärke mit dazu zählt und ob Sie ein Wahlrecht hat.
Danke für weitere Hinweise.
Erstellt am 20.01.2010 um 08:36 Uhr von rolfo
Sie ist in diesem Fall wie ein Leiharbeiter zu behandeln, wählen darf sie, zählt aber nicht mit zur Berechnung der BR Sitze