Erstellt am 20.01.2010 um 05:47 Uhr von kainil
Ja, BR kann im Wahlvorstand vertreten sein. Wir machen es auch so, nachdem wir von unserem RA mitgeteilt bekommen haben, das es geht.
Man findet im Betrieb sowieso keinen, der diese Aufgabe machen will.
auch nachzulesen im Däubler/Kittner 10. Auflage §16 Abs. 12