Erstellt am 13.01.2010 um 17:56 Uhr von Kölner
@Muckel
Solche Auskünfte gibt 'eigentlich' der WV oder das Wahlausschreiben.
Erstellt am 13.01.2010 um 18:04 Uhr von Muckel
Hi Köner,ja das ist richtig aber es versteht keiner.
Erstellt am 13.01.2010 um 18:06 Uhr von nicoline
@Muckel
vielleicht kann man Dir helfen, wenn Du Deine Fragen etwas präzisierst!
Erstellt am 13.01.2010 um 18:08 Uhr von Kölner
@Muckel
Also...
...Du brauchst Kandidaten. Diese brauchen eine Liste. Diese gesamte Liste braucht Stützunterschriften (5% der AN) und diese reicht man dann ein.
Das ist der grobe Rahmen.
@erwin
Kannst Du noch einmal ausführlicher...?
Erstellt am 13.01.2010 um 18:25 Uhr von Muckel
Also ich verstehe das so jeder von uns kann sich in die Liste eintragen der vor hat in den BR ein zutreten ? Richtig?
Und die Unterstützerliste ist dazu da die Liste oder die Leute auf der Liste zu unterstützen?
Und was ist wenn ich mit diesen Personen nicht einverstanden bin?
Dann muß ich sie ja nachher nicht wählen oder was?
Achso und wie sieht das aus wenn ich einen Vorschlage?
Ganz schön viele Fragen oder
Erstellt am 13.01.2010 um 18:32 Uhr von Rattle
Hallo, Muckel
googel/wiki mal nach der wahlordnung betriebsratswahlen und lies dich durch, da steht alles drin was du wissen möchtest.
mfg
Erstellt am 13.01.2010 um 19:06 Uhr von nicoline
Muckel
*Also ich verstehe das so jeder von uns kann sich in die Liste eintragen der vor hat in den BR ein zutreten ? Richtig?*
Sofern der "Listenführer" nichts dagegen hat, ist das richtig.
*Und die Unterstützerliste ist dazu da die Liste oder die Leute auf der Liste zu unterstützen?*
Die Liste muss eine vorgegebene Zahl von Stützunterschriften haben, um zur Wahl zugelassen zu werden.
*Und was ist wenn ich mit diesen Personen nicht einverstanden bin?
Dann muß ich sie ja nachher nicht wählen oder was?*
Nichts was, Du musst diese Liste oder die Leute auf der Liste, die Dir nicht gefallen, nicht wählen.
*Achso und wie sieht das aus wenn ich einen Vorschlage?*
Vorschlagen kannst Du zwar jemanden, aber die Frage ist ja, will der überhaupt gewählt werden? Wenn ja, muss er sich selber auf der Liste der Kandidaten eintragen oder u.U. eine eigene Liste aufmachen.
Erstellt am 13.01.2010 um 19:16 Uhr von Lotte
muckel,
mal ein Beispiel:
http://www.betriebsrat-aktuell.de/download/005_wahlvorschlag_vorschlagsliste.pdf
Schau auch mal unter das Formular, da gibt es auch nochmal Erklärungen.
Erstellt am 13.01.2010 um 19:36 Uhr von Muckel
Danke Nicoline
Jetzt weiß ich besser bescheid.
Noch eins die Unterstützerliste ist dazu da, dass überhaupt diese Personen gewählt werden dürfen?
Mit der Unterscvhrift willige ich ein das die Liste seine Richtigkeit hat?
Erstellt am 13.01.2010 um 19:40 Uhr von rainerw
Nein das hat nichts mit der Richtigkeit zu tun. Mit der Stützunterschrift ünterstützt man lediglich den Kandidaten oder eine Liste.
Erstellt am 13.01.2010 um 19:44 Uhr von Lotte
Muckel,
die Richtigkeit prüft der Wahlvorstand. Aber die Unterstützer machen deutlich, dass die Liste auch in der Belegschaft gewollt ist und sind einfach per Gesetz vorgeschrieben.
Denkt daran, dass die Unterstützer erst unterschreiben dürfen, wenn die Liste vollständig ist. Oder es müssen nochmal alle gefragt werden, ob noch einer auf die Liste darf. Listenkandidaten dürfen selbst auch Stützunterschriften leisten.
Die Reihenfolge der Listenplätze darf nach Unterschrift der Unterstützer nicht mehr geändert werden.
Erstellt am 13.01.2010 um 19:55 Uhr von nicoline
Lotte, rainerw,
danke für die Unterstützung und..... schön, dass Ihr da seid! ;-)))))
Muckel
*Noch eins die Unterstützerliste ist dazu da, dass überhaupt diese Personen gewählt werden dürfen?*
Die Kandidatenliste muss eine vorgegebene Zahl von Stützunterschriften haben, damit sie zur Wahl zugelassen werden kann, wie ich schon sagte. Wieviele Beschäftigte habt ihr denn?
Erstellt am 13.01.2010 um 19:57 Uhr von Muckel
HI Lotte
Ja ist klar der wv hat einen Termin festgesetzt bis Dato haben sich alle eintragen müssen.
Erstellt am 13.01.2010 um 20:00 Uhr von Muckel
nicoline
Also wir haben 42 Mitarbeiter
Erstellt am 13.01.2010 um 20:46 Uhr von nicoline
Muckel
dann sind 3 Stützunterschriften nötig
Erstellt am 13.01.2010 um 21:16 Uhr von Lotte
muckel,
und es gibt eine Mehrheitswahl.
Erstellt am 13.01.2010 um 21:21 Uhr von rainerw
Nichts für ungut nicoline, dafür sind wir ja viele.
Aber um Muckel das noch mal zu verdeutlichen.
Habt ihr eine Listenwahl braucht die gesamte Liste mindestens 3 Stützunterschriften.
Habt ihr eine Persönlichkeitswahl braucht jede Person 3 Stützunterschriften.
Erstellt am 13.01.2010 um 22:08 Uhr von Kölner
@rainerw
Gibt es denn bei 42 AN eine Listenwahl? Ich meine nicht... ;-)
Auf der Wahlversammlung kann man auch einen Kandidaten durch Handzeichen akklamieren...
Erstellt am 13.01.2010 um 22:38 Uhr von rainerw
@kölner
grins, die Arbeitnehmerzahl ist wohl in meine Kaffeetasse gefallen.
Erstellt am 13.01.2010 um 22:43 Uhr von DonJohnson
Oh mann hey - immer diese "alten" Männer. Der eine sieht die Zahl nciht, ein anderer ne andere Zahl.... Tse tse tse - oder liegt es an der "Weltwirtschaftskriese" dass ihr euch den Gang zum Augenarzt zur Überprüfung der Dioptrin Zahl nicht zum Augenarzt traut ;-))))) ?
Fragen über Fragen - ups, diese Antwort ist von der WAF nciht erwünscht. Aber wer weiß, vielleicht gibt es auch hierfür ein Seminar, dann wird sie gerne gelesen ;-)))