Hallo,

ich habe gehört, wenn ArbeitnehmerInnen, die in Elternzeit sind, durch ArbeitnehmerInnen mit befristetem Vertrag "ersetzt" worden sind, dass sie dann nicht "zählen", wenn es um die Ermittlung der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer für die Betriebsratswahl geht. Ich habe diesbezüglich aber weder ein Urteil noch eine sonstige Ausnahmevorschrifen finden können. Kann mir jemand sagen, ob dies so richtig ist und falls ja, wo das steht?
Sind diese Arbeitnehmer/innen dann auch nicht wahlberechtigt/wählbar?

Vielen Dank!