Erstellt am 11.01.2010 um 12:56 Uhr von britzelbirne
Ihr könnt alle (auch Ersatz) Mitglieder des WV einsetzten und als Wahlhelfer zusätzliche benennen. Die Auszählung erfolgt ja eh öffentlich..
Erstellt am 11.01.2010 um 13:06 Uhr von galaxy
@kainil
Wahlordnung BetrVG
§ 1 Wahlvorstand
(1) Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand.
(2) 1.Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. 2.Er kann Wahlberechtigte als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung heranziehen.
Ihr bestimmt nichts, die Entscheidung wer als Wahlhelfer/helferin eingesetzt wird entscheidet der Wahlvorstand. Solltest du Mitglied des WV sein, entscheidest du natürlich mit.