Erstellt am 11.01.2010 um 11:13 Uhr von BrumbärTosca
§ 14 Wahlvorschriften
(1) Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.
(2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.
(3) Zur Wahl des Betriebsrats können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.
(4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
(5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragen unterzeichnet sein.
Erstellt am 11.01.2010 um 11:17 Uhr von Galaxy
@Daysie
guckst du BetrVG § 14 ,Absatz 4 Wahlvorschriften
(4) 1.Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte.
1/20 von 9 wahlberechtigten AN währen 1,8 AN....
Erstellt am 11.01.2010 um 13:03 Uhr von RamLih
Hey Galaxy,
will ja nicht hetzen, aber nach meinem Verständnis ist 1/20 von 9 nur 0,45
Erstellt am 11.01.2010 um 13:15 Uhr von Galaxy
@Ramlih
du hetzt ja gar nicht, Asche über mein Haupt, Schäm
du hast recht, das kommt davon wenn man mal schnell 1/20tel mit 20% verwechselt und dann noch schneller die Antwort in die Tastatur hämmert......
Erstellt am 11.01.2010 um 16:49 Uhr von Petrus
Galaxy: Du hast Dein Zitat aus dem BetrVG gelesen? Dort steht im letzten Satzteil eindeutig: Mindestens zwei Unterstützer.
Erstellt am 11.01.2010 um 17:11 Uhr von nicoline
Oh unendliche Weite ;-))
ich fühle mich getröstet, Du vielleicht auch, guckst Du hier:
http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=31772&qpage=&nav=search&theme=&keyword=St%FCtzunterschriften&Site=BR-Forum&Menue=
Gruß in die Unendlichkeit ;-))