Erstellt am 19.12.2009 um 15:07 Uhr von erwin
@Rubicon
Sofern beim Wahlvorstand nur 1 Liste eingereicht wird ist Persönlichkeitswahl. Werden 2 oder mehr Listen eingereicht ist Listenwahl.
Es liegt also an den Wählern!
Erstellt am 19.12.2009 um 16:08 Uhr von DerAlteHeini
Rubicon
Um Euch ein anderes Wahlverfahren aufzuzwingen, bedarf es einer zweiten Liste mit nur einem Wahlbewerber aber mit den notwendigen Stützunterschriften.
Sich auf eine Wahlverfahren mit nur einer Liste einzustellen, ist gefährlich.
Beispiel:
Bei dieser Betriebsgröße müssten neun BR Mitglieder gewählt werden.
Stellt man sich auf eine Personenwahl ein und platziert zum Beispiel 20 Wahlbewerber auf einer Liste dürften ALLE Bewerber die gleichen Chancen haben gewählt zu werden.
Wird nun eine zweite Liste beim Wahlvorstand eingereicht, findet eine Listenwahl statt. Dabei steht bei diesen Wahlverfahren von vorn herein fest, dass nur die ersten neun Bewerber auf der Liste die Möglichkeit haben in den BR gewählt zu werden und das selbst dann, wenn alle Wahlberechtigten die erste Liste wählen. Somit dürften die übrigen Elf auf der Liste eins nur noch als Stimmenfänger dienen, aber in den BR kommen sie mit 100% Sicherheit nicht.
Vielleicht solltet ihr die Wahltaktik noch einmal überdenken.