z.Zt. geht in unser Betrieb der nackter Angst auf Entlassung um. Deshalb haben vielen sich jetzt eingetragen auf der Wahlvorschlagsliste. Gibt immerhin 6 Monate Kündigungsschutz bis nach dem Wahlergebnisverkündung.

In wie weit ist der Einflußnahme des Betriebsleiters auf der Betriebsratwahl zulässig?
Kann der Betriebsleiter kund tun, das wenn gewisser Personen gewählt werden, dies ungünstige Konsequenzen für das Unternehmen haben wird?

Kann der Betriebsleiter allgemein an der Vernunft der Arbeitnehmer appellieren?

Wenn der Betriebsleiter seine Kompentenzen in diesem Bereich überschreitet, kann der betroffener Arbeitnehmer Regressansprüchen stellen, weil der Mitarbeiter auf Grund der Einflußnahme der Betriebsleitung nicht gewählt wird und nach Kündigungsschutzablauf gekündigt wird?

Bei welche Instanz sind solche Vergehen zu melden? Wahlvorstand oder muß der Mitarbeiter selbst anwaltlich vorgehen?