Erstellt am 24.11.2009 um 10:41 Uhr von monalisa
@DrSchnuggles,
nein, die Wahlvorstandsmitglieder müssen nicht unbedingt aus dem Gremium kommen. Das können auch Kollegen aus der Belegschaft sein.
§ 16 BetrVG
Erstellt am 24.11.2009 um 10:49 Uhr von DonJohnson
ML
Ich glaube die Frage war genau anders herum ;-) Aber dennoch war ja die Antwort hilfreich ;-)
Erstellt am 24.11.2009 um 10:49 Uhr von rolfo
wenn aber keiner aus der Belegschaft bereit ist dies zu machen wird dem BR wohl nichts anderes übrig bleiben. Ich glaube, dass das in den meisten Fällen so ist.
Erstellt am 24.11.2009 um 12:32 Uhr von Troisdorfer
Habt ihr der Belegschaft vor Augen gehalten(Schmackhaft gemacht),das
die Ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlvorstand auch Vorteile mit sich bringt.
Seminarbesuch,Kündigungsschutz und nicht zu vergessen die Eigenbildung ?
MFG Troisdorfer