Erstellt am 19.11.2009 um 19:28 Uhr von mainpower
Hallo,
unter den anwesenden Kollegen kann KEIN Wahlvorstand gewählt werden!!!!!!
Den Wahlvorstand bestellt ganz allein der BETRIEBSRAT!!!!!
Erstellt am 19.11.2009 um 19:32 Uhr von BrumbärTosca
Es existiert kein BR !!!
sorry hätte ich erwähnen sollen! ;)
Erstellt am 19.11.2009 um 19:50 Uhr von Rattle
Hallo,
Traurig aber wahr:
"Aufgabe des Wahlvorstandes ist die Vorbereitung der Betriebsratswahl. Ist der Wahlvorstand gewählt, kann die Betriebsratswahl nur mehr durch seine Untätigkeit verhindert werden. Die Unternehmensleitung hat dann keinen Einfluss mehr auf die Durchführung der Betriebsratswahl."
MFG
Erstellt am 19.11.2009 um 20:05 Uhr von BrumbärTosca
Ist ja richtig und gerade um das zu verhindern soll der Wahlvorstand zurücktreten damit ein neuer gewählt werden kann!
Erstellt am 20.11.2009 um 13:32 Uhr von BrumbärTosca
Hat jemand eine Antwort auf meine Frage?
Erstellt am 20.11.2009 um 13:36 Uhr von Namafjall
Hallo der Wahlvorstand kann nicht zurücktreten das ist im Gesetz BetrVG und der Wahlordnung nicht vorgesehen.
Inwieweit ist der Wahlvorstand den untätig?
Erstellt am 20.11.2009 um 13:49 Uhr von BrumbärTosca
Der Wahlvorstand ist insoweit untätig das er überhaupt nicht tätig wird!
Dieser wurde von AG manipulierte Vorarbeiter und Abteilungsleiter mit einen massenauftritt gewählt ohne das meine Kollegen (unterzahl) und Gewerkschaft was machen konnten. :(
Ich sehe nun eine Chance das es mir gelingt den Wahlvorstand zum Rücktritt zu bewegen.
Und wieso kann ein Wahlvorstand nicht zurück treten?
Erstellt am 20.11.2009 um 14:10 Uhr von Petrus
@Brummbär:
§18 (1) BetrVG: Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.
Erstellt am 20.11.2009 um 14:19 Uhr von BrumbärTosca
Ahh habe was gefunden :)
BAG v. 31.05.2000 - 7 ABR 8/99
dort ist unter anderen auch beschrieben das ein Wahlvorstand zurück getreten ist um einen neuen zu wählen! Und das war Rechtens!
Also ist es Möglich.