Hallo,

nach dem BetrVG § 4 Abs. 1 Satz 1 besteht die möglichkeit, dass die Mitarbeiter7-innen des Betriebsteils beschliessen, dass sie sich an der Betriebsratswahl im Hauptbetrieb beteiligen wollen.

Meine frage ist nun: Muss dieser Beschluss vor jeder Betriebsratswahl neu gefasst werden ?