Hallo,
kann mir mal jemand folgenden § erklären:



§ 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

(1) In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt. Auf einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand nach § 17a Nr. 3 gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt.

Kann nach diesem § eine Betriebsratswahl innerhalb einer Woche durchgeführt werden. ??? Kann dieser § Anwendung finden, wenn zb. die min. Mitgliederzahl unterschritten ist?

MFG
Karl