Erstellt am 26.09.2009 um 12:55 Uhr von Peanuts
"Wie ist zu entscheiden wenn bei der Abgabe der Vorschlagslisten, drei einzelne Blatt abgegeben werden oder diese Blätter "nur" mit einer Büroklammer verbunden sind ? "
Oder Müssen diese Blätter "zusammengetackert" oder anderweitig fest verbunden sein? "
Eine feste Verbindung ist nicht zwingend erforderlich. Eine solch eingereichter Wahlvorschlag darf durch den WV nicht zurück gewiesen werden, wenn klar ersichtlich ist (z.B. durch entsprechende Beschriftung), dass es sich um eine einheitliche Urkunde (Wahlvorschlag) handelt.
"Gibt es dazu rechtliche Festlegungen und wenn ja, wo ?"
BAG, 25.5.2005 – 7 ABR 39/04