Hallo zusammen,


hab da mal wieder eine Frage an Euch! Wie bei den meisten neu gegründeten BR ist mir ein Formfehler bei der Wahlaufgefallen. Wie lange kann der Arbeitgeber gegen die Betriebsratswahl rechtlich vorgehen? Muss er sich an die 2 Wochenfrist halten oder kann er dies auch im Nachhinein noch beanstanden.
In diesem Fall wäre es ein Verstoß gegen die Wählbarkeit eines AN in den BR. Dieser ist als Ersatzmitglied in den BR gewählt, dürfte aber aufgrund seiner Beschäftigung bei einem anderen AG (Leiharbeiter) eigentlich nur mitwählen.

Wie lange kann der Arbeitgeber gegen die Betriebsratswahl rechtlich vorgehen? Muss er sich an die 2 Wochenfrist halten oder kann er dies auch im Nachhinein noch beanstanden.

Danke für Eure Hilfe

MoeSis