Erstellt am 20.08.2009 um 19:58 Uhr von DonJohnson
Selbstverständlich, warum auch nciht?
Erstellt am 20.08.2009 um 20:27 Uhr von erwin
@NeverGiveUp
müsstet euch nur überlegen, wo/ bei wem dann das BR-Büro eingerichtet wird. Dieser Koll. bekommt dann ggf. öfters Besuch zu Hause.
Erstellt am 20.08.2009 um 20:29 Uhr von neskia
Ja das kannst du aus den §§ 5 - 9 des BetrVG herleiten
§ 5 (1) ".... Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der
Hauptsache für den Betrieb arbeiten."
§ 7 "Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben." Was Arbeitnehmer sind steht in §5.
§ 8 (1) "Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben."
§ 9 "Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,......." Was Arbeitnehmer sind steht in §5.
Erstellt am 20.08.2009 um 20:52 Uhr von Lotte
erwin,
mit dem BR Büro zu Hause hätte ich aber mehr als Bauchschmerzen.
Erstellt am 20.08.2009 um 21:00 Uhr von erwin
@Lotte
Ja, stimmt doch wenn es keine Büroräume in ienem Betrieb gibt, weil es eben nur Home Office gibt?
Es geht schon es muss halt nur die Vertraulichkeit sichergestellt werden.
Erstellt am 20.08.2009 um 21:02 Uhr von DonJohnson
Lotte
Wegen der anscheinenden Eigenart des Betriebes, hätt ich damit auch keine Probleme...
Erstellt am 20.08.2009 um 22:01 Uhr von Lotte
Wie soll denn da die Nichtöffentlichkeit gewahrt werden? Finde ich schwierig. Würde doch denken, dass auch hier der AG gefordert ist, Büroräume zur Verfügung zu stellen.
Erstellt am 20.08.2009 um 22:08 Uhr von DonJohnson
Lotte, auch da sehe ich kein Problem - wo ist das denn öffentlich?
Erstellt am 24.08.2009 um 12:39 Uhr von Lotte
DJ,
alles außerhalb des Betriebes ist m.E. öffentlich. Und das BetrVG § 40 ist in Bezug auf Räume für den BR doch eindeutig. Warum sollte das für Heimarbeiter nicht gelten?
Erstellt am 24.08.2009 um 15:06 Uhr von NeverGiveUp
Lotte,
es gibt nur Home Office Mitarbeiter. D. h. der Betrieb hat einen "virtuellen" geografischen Charakter.
Der BR würde von "zu Hause" aus arbeiten und ggf. müsste der BR von Zeit zu Zeit einen Raum auf Stundenbasis (Hotel, Office Park) mieten, zum Beispiel für Betriebsversammlungen.
Erstellt am 24.08.2009 um 15:48 Uhr von Lotte
NeverGiveUp,
bei nur einem BRM wie bei Euch mag das mit dem BR Büro zu Hause ja noch angehen, wobei hier besondere Vorsichtsnahmen hinsichtlich des Datenschutzes zu treffen wären. Aber sobald Ihr über 20 MA expandiert, müsste Euch der AG Räume für die Sitzung zur Verfügung stellen. Auch unser AG muss z. B. unsere Räume extra anmieten.