hier zwei dringende Fragen zur vorzeitigen BR Wahl.

Wir sind 183 Mitarbeiter, haben also Listenwahl, ich bin im Wahlvorstand und im BR.

1. Chefärzte sind bei uns keine leitenden Angestellten, dürfen also wählen und sind wählbar. Gibt es davon Ausnahmen? Einer der Chefärzte will kandidieren- natürlich kommt er nicht auf unsere Liste. Ihm paßt es nicht, daß der BR für die Einhaltung diverser Arbeitsgesetzt kämpft.

2.Der Assistent der Geschäftsleitung ist Jurist, vertritt die GL vor Gericht,auch bei aktuellen Verfahren gegen den BR. Das ist auch z.ZT seine Hauptbeschäftigung. Ist angeblich Urlaubsvertretung der GL, aber wohl ohne Prokura, was auch nicht wirklich "gelebt" wird, macht keine Einstellungen und Entlassungen.Wegen der Gerichtsgeschichten ist eine Kandidatur doch sehr heikel.

Was kann, muß der Wahlvorstand tun. Kann ein MA die Streichung aus dem Wählerverzeichnis verlangen.

Kann eine Kandidatur wegen "großer Nähe" zur GL abgelehnt werden?

Bitte um baldige Antwort, da Fristablauf