Erstellt am 27.06.2009 um 12:12 Uhr von Unkelbach
Also heisst das, dass mit der bekanntmachung des Wahlausschreibens auch automatisch die frist beginnt zu laufen mit der einreichng der Wahlvorschläge, richtig
Was ist denn der unterschied zwischen erlass und aushang?
Erstellt am 27.06.2009 um 12:22 Uhr von Unkelbach
also kann man nicht hingehen und sagen, daß das Wahlausschreiben heute bereits aushängt, aber die frist zur einreichung der vorschläge erst mitte juli beginnen soll, oder?
Erstellt am 27.06.2009 um 13:36 Uhr von kriegsrat
@ unkelbach
mit erlass des wahlausschreibens ist dieses auszuhängen, damit ist die br-wahl eingeleitet und die einschlägigen fristen beginnen zu laufen
http://www.arbeitsrecht-fa.de/dokumentation/d010.pdf