Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter der sich in der aktiven Alterteilzeit befindet.
Seine aktive Zeit endet im Oktober 2009 geht danach in die passive Zeit.
In dieser passiven Altersteilzeit möchte dieser Mitarbeiter noch eine Nebentätigkeit
in unserem Unternehmen ausführen.
Im Jahre 2010 wo ja die Betriebsratswahlen sind möchte er sich erneut als Betriebsrat zur Wahl stellen.
Ist der Kollege noch wählbar?