Hallo
In unserem Unternehmen soll zum erstem Mal ein BR gewählt werden. Als Wahlvorstand haben wir die GF aufgefordert, die Mitarbeiterlisten zu erstellen. Vor Ablauf der Frist fordert nun die Personalbateilung von uns (Wahlvorstand) einen speziellen Geheimhaltungsvertrag zu unterzeichnen, in dem auf Landesdatenschutzgesetz verwiesen wird und uns bei Nichtbeachtung mit disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen gedroht wird. Außerdem werden wir verpflichtet, die Daten nicht an Dritte (gemeint sind wohl Betriebsfremde, steht aber da nicht so) weiterzugeben.
Müssen wir überhaupt was unterschrieben und wenn nicht, wo steht das?
Wir wollen uns nicht quer stellen, irgendeine kleine formelle Geheimhaltungserklärung (mit Hinweis auf BetrVG oder WO) wäre ja noch OK.
Wer hat einen guten ("rechtssicheren") Tipp?
Danke
Michael Päßler