Erstellt am 10.03.2009 um 20:24 Uhr von sommerblume1980
Hallo,
ja natürlich steht jedem MA zu eine Liste für den zu wählenden BR zu erstellen; auch der Gewerkschaft.
Erstellt am 10.03.2009 um 22:04 Uhr von peanuts
"Seit kurzem ist eine Gewerkschaft vertreten ..."
Eine Gewerkschaft ist bereits dann in einem Betrieb vertreten, sobald ein AN Mitglied dieser Gewerkschaft ist. Aber kein AN muss sich seine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft auf die Stirn schreiben.
"Die Mitarbeiter haben noch keinen Tarifvertrag mit den Unternehmer"
Wozu auch? Entweder greift ein TV, weil er allgemeinverbindlich ist oder ein TV greift, weil AG im Arbeitgeberverband und AN Mitglied einer Gewerkschaft ist oder die Geltung eines TVs wurde individualrechtlich im Arbeitsvertrag vereinbart.
"Ist die Gewerkschaft dazu berechtigt eine Liste mit BR-Mitgliedern abzugeben obwohl kein TRV besteht? "
Wo eine Gewerkschaft, da auch ein Tarifvertrag. Um eine GW-Liste aufstellen zu können, muss ein TV aber nicht zwingend im Betrieb gelten. Es reicht, wenn die KandidatInnen Mitglieder der GW sind.
Erstellt am 10.03.2009 um 22:08 Uhr von Der alte Heini
BR-Gewerkschaft
Ja, auch Gewerkschaften dürfen eigene Listen für die Betriebsratswahl einreichen.
Stellt eine Gewerkschaft so eine Liste auf, werden hierfür nicht einmal Stützunterschriften benötigt. Es reicht wenn ein Stempel und die Unterschrift des GEW-Sekretär diese Liste stützt.
Damit die Gewerkschaft aktiv werden kann, reicht es aus, wenn ein Arbeitnehmer des Betriebes Mitglied in der entsprechen GEW ist.
Erstellt am 11.03.2009 um 09:38 Uhr von rolfo2
@ der alte Heini
"Es reicht wenn ein Stempel und die Unterschrift des GEW-Sekretär diese Liste stützt."
Nicht ganz richtig, es müssen dann 2 Unterschriften von Gewerkschaftsvertretern sein.
( § 14,Ziff. 5 BetrVG)