Bei uns im Betrieb wird der BR neu Gewählt. Seit kurzem ist eine Gewerkschaft vertreten und hat auch eine Liste zur Wahl der BR-Mitglieder erstellt.

Meine Frage:

1. Die Mitarbeiter haben noch keinen Tarifvertrag mit den Unternehmer und die Gewerkschaft ist mit dem Unternehmer am verhandeln über dies. Ist die Gewerkschaft dazu berechtigt eine Liste mit BR-Mitgliedern abzugeben obwohl kein TRV besteht? der (§ 14 Abs. 5 BetrVG) ist mir bekannt.