Ich bin seit dem 24.04.2008 in der gleichen Firma als Leiharbeiter beschäftigt. Im August 2008 wurde dieser Einsatz für zwei Wochen kurz unterbrochen. Nach den zwei Wochen wieder ohne Unterbrechung aufgenommen. Am 15.11.2008 wurde ich von dieser Firma fest angestellt. Nun wird der Betriebsrat in dieser Firma vorzeitig neu gewählt. Nun die Frage: ab welchen Datum kann ich mich als Kandidat für den zu wählenden neuen Betriebsrat aufstellen (15.05.09 - nach 6 Monaten oder werden Zeiten als Leiharbeiter angerechnet ?)