Hallo Kundige zum Zweiten heute!

Ich hatte es schon mal gefragt, aber keine so recht befriedigende Antwort erhalten, also nochmal:

Wie viel Zeit muss mindestens vergehen von der Einladung zur ersten Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes bis zur tatsächlichen Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes (Vereinfachtes Wahlverfahren).

Ist das betriebsabhängig, müssen alle AN davon Kenntnis erlangt haben? Wie ist das mit elektronischen Benachrichtigungen (email, sms)?
Was ist eine vernünftige Zeitspanne, 3 Tage? 1 Woche?

Der Hinweis auf einen ominösen Kalender, denn es geben soll, hat mich letztens nicht weitergebracht, Danke!!