In unserem Betrieb wurden Neuwahlen organisiert (wegen Austritt einiger brm). Nach Ablauf der Abgabefrist, hat der Wahlvorstand beim Prüfen der Listen festgestellt, dass 2 Listenanwärter ihre Einverständniserklärung nicht unterschrieben haben. Freundlicherweise hat der Wahlvorstand diese beiden informiert und sie nachträglich unterschreiben lassen. Ist dadurch die br-wahl anfechtbar? (Interessant ist vielleicht noch, dass einer der "Nichtunterschreiber" der bis dahin amtierende brv war...)
Danke schon mal für eure Hilfe,
Felicitas