Erstellt am 11.12.2008 um 10:57 Uhr von rolfo2
Das fehlen einer Unterschift ist ein heilbarer Mangel, kann innerhalb von 3 Arbeitstagen nachgeholt werden. War das so, ist die Wahl nicht anfechtbar aus diesem Grunde
Erstellt am 11.12.2008 um 11:01 Uhr von felicitas
Vielen herzlichen Dank! Da bin ich aber froh und freue mich, dass endlich mal jemand geantwortet hat. Dachte schon, meine Frage war so unterhalb jeglicher Betriebsratswürde, dass ich mit Nichtachtung gestraft werde...:-)