@Turboschnecke.
Ich habe die Diskussion bezüglich der GEW am Rande verfolgt. Also Grundsätzlich weiß die GEW wer dort Mitglied ist. Das mit den 10% - nunja. Unsere IGM sieht das anders. Die sind schon bei einem Mitglied beratend tätig geworden. Mittlerweile haben wir einen Organisationsgrad von eta 15% - naj von 1% auf 15% in zwei Jahren ist nicht sooo übel. Ich denke, dass deine Anfrage vielleicht auch falsch formuliert und vorgetragen wurde. Wärst du in der GEW, dann ist sie zumindest eine im Betrieb befindliche GEW die dann von sch aus (ohne deinen Namen weiterzugeben) tätig weren könnte und BR Wahlen initiieren könnte. Und ich kann mir einfach nciht vorstellen, dass euer Betrieb (in der Größe) nicht ein wenig aktraktiv für die Verdi wäre.
Als wir uns damals gegründet haben, haben wir das ganz anders gemacht, aber das ist nciht kompatibel zu anderen Betrieben. Nur zur Info: wir haben uns schlau gemacht wie eine solche Wahl stattfindet, haben die erforderlichen "zukünftigen BRM" sowohl einen Wahlvorstand zusammen gesucht. ERst als das alles stand, wurde dem AG mitgeteilt, dass die AN sich versammeln müssen, da einige die Gründung eines Betriebsrats lt Gesetz verlangen. Diese Person war bei uns eine, auf die der AG nicht unbedingt verzichten konnte und wollte. Bei der Versammlung der MA wurde dann erklärt, wieso ein BR wichtig und notwendig ist. Da genügend im Vorfeld gemacht wurde, wurde sofort der Wahlvorstand gewählt (Achtung unsere Stärke war die Rede um die MA auf unsere Seite zu holen). Da unser AG nciht so wirklich wußte wie das abzulaufen hat, wurde auch sofort die Wahlliste geöffnet und die MA die wir zusammen gerufen haben im Vorfeld, ließen sich sofort aufstellen. Ich weiß, ist nciht rechtens - aber wo kein Kläger da kein Richter.
So oder so. Du bist bereit zu kämpfen hast aber etwas Angst, gekündigt zu werden. Dazu kann ich nur sagen: "Wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren". Stell dir mal vor, dein AG würde dich nach sowas kündigen und du legst Kündigungsschutzklage ein? Wie sieht das für den Vorstehenden Richter wohl aus?
Schau dir mal den § 119 Abs 1 Satz 1 BetrVG an - und auch vorher bitte den § 1 Abs 1 BetrVG an. Im letzeren steht, "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, weren Betriebsräte gewählt..." Da steht nichts davon dass die gewählt werden dürfen, sondern der Gesetzgeber schreibt das vor - es werden dort Betriebsräte gewählt-. Schluß und Feierabend. Wenn du in dieser Kombination den 119er liest, weißt du wie wichtig dem Gesetzgeber das ist. Euer AG darf die Wahl nciht behindern. So und dann nch einmal, was denkst du wenn du aus vorgeschobenen Gründen gekündigt wirst weil du oder wer auch immer eine solche wahl machen lassen will, was würde der Richter dem AG sagen?
Dennoch solltest du besonnen vorgehen und andere Möglichkeiten wie die GEW in Betracht ziehen. Auch dich als Mitglied in einer solchen. Dann hast du automatisch ne Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht - bedenke aber dann auch, ab wann das der Fall ist.
Du mußt im übrigen auch nciht immer einen neuen Thread hier eröffnen. Du kannst auch auf deine vorherigen antworten oder weiter Fragen stellen. Das hilft jeden hier der ganzen Problematik besser folgen zu könenn - da maln alle beiträge auf einer Seite hat.
Solltest du weitere Infos haben wollen, melde dich einfach.
Viel Erfolg und viel Kraft - wirst du brauchen, erst recht, wenn du BRM geworden bist. Die nächste turnusmäßige Wahl ist 2010 - den genauen Zeitraum findest du im BetrVG
DJ