Erstellt am 05.11.2008 um 18:55 Uhr von br01
ich empfehle §13 sowie §21 BetrVG zu lesen.
Erstellt am 05.11.2008 um 19:15 Uhr von Bergmann
@ br01 ,
was steht denn da schönes drin ??
Erstellt am 05.11.2008 um 19:23 Uhr von br01
@Bergmann
soll ich's dir vorlesen ?
Erstellt am 05.11.2008 um 19:25 Uhr von Bergmann
@ br01,
dachte du wärst so nett um mir das Blättern zu ersparen !! Grins
Erstellt am 05.11.2008 um 21:17 Uhr von peanuts
Dürfte man erfahren, wann Ihr gewählt habt?