Erstellt am 29.10.2008 um 15:11 Uhr von schnulli
es ist notwendig die Wahlen so schnell wie möglich einzuleiten. Der Betriebsrat hat die Pflicht den Wahlvorstand unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern zu bestellen nachdem die Tasache das es nicht mehr genügend BR- und Ersatzmitglieder gibt eingetreten ist.
Die Wahl selbst wird dann durch den Wahlvorstand eingeleitet und hat auch hier wieder unverzüglich zu erfolgen. Die Wahl muss so zügig vorgenommen werden, das der neue BR seine Arbeit schnellstmöglich aufnehmen kann, dabei müssen die gesetzlichen Fristen natürlich eingehalten werden. Den Termin selbst legt der Wahlvorstand im Wahlausschreiben fest. Da dies alles so schnell wie möglich passieren muss ist es ausgeschlossen erst nach dem 01.03.09 zu wählen.
Erstellt am 29.10.2008 um 15:15 Uhr von uhu
Fancy,
nein, das könnt ihr euch nicht aussuchen; wenn einer der in § 13 Abs. 2 BetrVG bezeichneten Tatsachen feststeht, dann ist die Neuwahl einzuleiten ("Außerhalb dieser Zeit IST der BR zu wählen, wenn...");
seht doch darin eine Chance, durch gute BR-Arbeit bis 2010 zu überzeugen und dann zur Wahl 2010 viele Kandidaten gewinnen zu können;