Unser BR ist kpl. zurück getreten. Hinterher merkten sie,dass sie keinen Wahlvorstand
bestimmt hatten. Nach ein paar Tagen (sie haben sich schlau gemacht ) sagten sie
wären kommesarisch weiter im Amt und bestellten einen Wahlvorstand ( 3 Mitgl. und 3
ersatzmitgl. ) Als die 3 Mitgl. erfuhren was ihre Aufgabe ist , warfen sie das "Handtuch"
die 3 Ersatzmitgl. führen nun die Wahl durch.
Meine Meinung ist: eine Betriebsversammlung hätte den Wahlvorstand wählen müssen.
Meine Frage: Kann eine Wahl so durchgeführt werden, oder muß ich beim Arbeitsgericht
die Richtigkeit der BR-Wahl überprüfen lassen ?
Tschüss von
Yogi