Es heisst: Der Wahlvorstand hat die als Betriebsratsmitglieder gewählten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass sie die Wahl ablehne, so gilt die Wahl als angenommen.
Müssen demzufolge auch Ersatzmitglieder nach der Wahl schriftlich benachrichtigt werden und - wenn ja - was sind die Konsequenzen, wenn sie nicht benachrichtigt werden? Gilt eine spätere Wahlbekanntmachung als Benachrichtigung? Wann hat ein Ersatzmitglied die Möglichkeit die Wahl anzunehmen bzw. abzulehnen?...
Ich danke diesem Forum!