Hallo Kollegen,

ein Teil des Betriebes wurde ausgegliedert nach § 613a BGB und eine eigenständige Firma. Nun haben wir ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG. Wir müssen nun unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen.

Meine Frage: Kann der wahlvorstand aus dem BR bestehen, der das Übergangsmandat hat, oder muss er aus den Mitarbeitern der neuen irma bestehen?

Wir wissen, dass die GF der neuen Firma keinen BR möchte, er sagt dies auch zu den Mitarnbeitern. Die meisten sind auch sehr eingeschüchtert.

Danke für Eure Antworten