Erstellt am 23.07.2008 um 11:09 Uhr von Werner
Hallo Franz-Josef,
Meine Frage: Kann der wahlvorstand aus dem BR bestehen
JA das geht!
Erstellt am 23.07.2008 um 11:14 Uhr von Franz-Josef
Hallo Werner,
erstmal danke für deine Antwort.
Wo kann ich dies nachlesen, damit ich dies belegen kann ;-)
Gruß
Franz-Josef
Erstellt am 23.07.2008 um 11:47 Uhr von Werner
Kommentar zu §16 BetrVG zB Fitting oder Däubler,
Der Wahlvorstand besteht im Regelfall aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs.
Diese Voraussetzung erfüllen auch BR-Mitglieder.
Erstellt am 23.07.2008 um 11:51 Uhr von Franz-Josef
Hallo Werner,
da ist doch das Problem.
Wir sind ja keine Mitarbeiter des neuen Betriebes. Wir haben nur noch das Übergangsmandat und sind ja weiter in der alten Firma beschäftigt.
Deshalb ja auch meine Frage.
Ich schaue mal ob ich was im Fitting finde.
Gruß
Franz-Josef
Erstellt am 24.07.2008 um 06:58 Uhr von Werner
Moin F-J,
frag doch mal bei der Gewerkschaft nach oder bei dem Anwalt der Euch während der Betriebsänderung unterstützt hat.
Oder hattet Ihr kein anwaltliche Unterstützung?