Erstellt am 28.06.2008 um 21:05 Uhr von Mona-Lisa
@Alter Betriebsrat,
ich wollte zuerst schreiben: im BetrVG steht's...........
Aber ich will mal nicht so sein und deine Faulheit unterstützen!
Die Frage, warum ihr nicht gleich Ersatzmitglieder gewählt habt erübrigt sich wohl.......
"Hat der WV trotz Nachrückens der Ersatzmitglieder nicht mehr die erforderliche Mitgliederzahl, ist er vom BR unverzüglich zu ergänzen (BAG 14. 12. 65, AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG)."
§ 16 BetrVG DKK, II. Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat (Abs. 1) RN. 16
nun haste was zum nachdenken! :-))
Erstellt am 29.06.2008 um 12:43 Uhr von Plagegeist
Mona Lisa
Warum willst du diesen "Faulen" Br nicht helfen?
Er gibt ja immer hin zu was viele hier oft versteckt Schreibten.
Ich Erinnere mich da an einen Witz von Bergmann über Betriebsräte..
Erstellt am 29.06.2008 um 14:44 Uhr von Mona-Lisa
@Ungeziefer,
"das ist das Schöne, dass die Komik vor nicht's halt macht"
Im Gegensatz zu "Alter Betriebsrat" blickst du mal wieder rein gar nicht's.........