Erstellt am 23.06.2008 um 21:50 Uhr von pirat
@HeikeS,
...nicht gewählten Mitglieder automatisch ....meist du etwa Ersatzmitglieder?
Wieviele habt ihr denn noch? Kamen die noch nie zum Einsatz? *grübel*
Erstellt am 23.06.2008 um 23:16 Uhr von peters
HeikeS,
§25 Abs 1 BetrVG:
"Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach.
Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten
Mitglieds des Betriebsrats."
Ihr müsstet eine Liste der gewählten (ordentlichen) Mitglieder und der "nicht gewählten" haben. Wer mindestens eine Stimme bekommen hat, ist Ersatzmitglied und müsste (siehe Frage von Pirat) bei Verhinderung eines BR auch sicher schon mal zu einer Sitzung eingeladen worden sein. Und die Ersatzmitglieder rücken beim Ausscheiden eines BR nach auf die Position eines "Ordentlichen".
Richtige Reihenfolge und Quote der Geschlechter beachten!
Nimms bitte nicht persönlich, aber ich bin auch ein wenig erstaunt, dass ein großer BR mit 11 (teilweise offenbar "altgedienten") Mitgliedern, bei einer solchen Grundsatzfrage auf dem Schlauch steht. Ich hoffe aber, die Antwort hilft dir weiter.
Erstellt am 24.06.2008 um 06:38 Uhr von Mona-Lisa
@Heike,
deine Frage irritiert mich auch etwas.......
Dass sich gleich 6 von 11 BR-Kollegen zur gleichen Zeit in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden dürfte ein seltenes Phänomen sein!
Wenn ihr nicht mehr genug Ersatzmitglieder habt, um aufzufüllen dürfte bei euch eine Neuwahl in's Haus stehen!
§ 13 BetrVG - III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums
2. Sinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder